Pressemitteilung
27.07.2009
JCDecaux zieht sich aus Verfahren um neuen Stadtwerbevertrag von Bremen zurück
Kartell- und wettbewerbswidrige Vorpachtklausel verhindert offenes und transparentes Verfahren Hamburg/Bremen, 27. Juli 2009 - JCDecaux, Europas größtes Unternehmen für Außenwerbung und Stadtmöblierung, zieht sich aus dem Bieterverfahren um den neuen Stadtwerbevertrag der Freien Hansestadt Bremen zurück. Hintergrund ist das dem jetzigen Inhaber der Werberechte StröerDSM aus früheren Verträgen eingeräumte Vorpachtrecht. Es ermöglicht Ströer in den mit dem Sieger des Ausschreibungsverfahrens abgeschlossenen Vertrag einzusteigen und ihn aus dem Vertrag zu verdrängen. JCDecaux bedauert den Ausstieg, sieht aber nach der grundsätzlichen Ablehnung von Vorpachtrechts-Klauseln in Stadtwerbeverträgen durch das Bundeskartellamt zu Beginn dieses Monates keine rechtliche Basis mehr für ein transparentes und faires Verfahren in der Hansestadt. Das Bundeskartellamt hatte in seinem Jahresbericht für 2008, veröffentlicht am 7. Juli 2009, Klauseln mit Vorpachtrecht, so genannte englische Klauseln, in Stadtwerbeverträgen eindeutig für unzulässig erklärt: „Zweifelsfrei kartellrechtlich unzulässig sind englische Klauseln. Selbst dort, wo Werberechtsverträge von den Kommunen neu ausgeschrieben werden, muss jeder Bieter damit rechnen, dass sein Angebot dem bestehenden Vertragspartner der Kommune - der ja gleichzeitig Wettbewerber ist - offen gelegt und am Ende lediglich dazu genutzt wird, um die bestehenden Konditionen des Werberechtsvertrages zu verbessern. Unter diesen Voraussetzungen nehmen Unternehmen Abstand davon, sich an entsprechenden Ausschreibungsverfahren zu beteiligen." Der Freien Hansestadt Bremen ist die Stellungnahme des Bundeskartellamtes bekannt. Dennoch will die das Ausschreibungsverfahren durchführende Behörde für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa am Vorpachtrecht festhalten. Damit bürdet die Stadt jedem Teilnehmer an dem Ausschreibungsverfahren das Risiko auf, trotz Unterbreitung des besten Angebots, den Zuschlag nicht zu behalten und von StröerDSM aus dem Vertrag wieder verdrängt zu werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Teilnahme an der Ausschreibung für JCDecaux schon alleine aufgrund der mit einer Teilnahme verbundenen Kosten von mehreren hunderttausend Euro wirtschaftlich nicht vertretbar und ein Rückzug aus dem Bieterverfahren wegen nicht gegebener Chancengleichheit zwingend geboten. Jean-François Decaux, Vorstandsvorsitzender und Co-CEO von JCDecaux S.A., sagte: „JCDecaux ist als Pionier der Stadtmöblierung in Deutschland immer für einen fairen Wettbewerb eingetreten. In Stuttgart z.B. hat StröerDSM unseren Vertrag für hinterleuchtete Werbung an Vitrinen und Säulen gewonnen, ohne Möglichkeit für uns, in dieses Angebot einzusteigen: Das ist Wettbewerb! In Hamburg war es umgekehrt. Hier hat StröerDSM über sein Vorpachtrecht den Zuschlag für die hinterleuchteten Großflächen erhalten, obwohl wir das bessere Angebot unterbreitet hatten: Das ist kein Wettbewerb! Diese weltweit einmalige vertragliche Sonderregelung muss abgeschafft werden, um einen ganz normalen, fairen Wettbewerb zu ermöglichen.“
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